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Europäische Richtlinie zum Schutz von Personen, die Straftaten anzeigen

Am 26. November 2019 wurde die EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, generell als "Whistleblower-Richtlinie" bekannt. Die Regel wurde im Amtsblatt der Europäischen Union „ABl“ veröffentlicht und soll im Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.


Verfassungsrechtlicher Schutz für Whistleblower


Das Ziel der Richtlinie ist, den Schutz von Selbstständigen oder Angestellten, Beamten und Angestellten des öffentlichen Sektors sowie ehemaligen Angestellten und Personen, die noch nicht mit der Erbringung von Dienstleistungen begonnen haben, aber von Unregelmäßigkeiten wissen, und anderen interessierten Parteien, wie z. B. Gesellschaftern, Mitgliedern des Leitungsorgans, Freiwilligen und Praktikanten sowie Personen, die für Auftragnehmer, Subunternehmer oder Lieferanten arbeiten, zu gewährleisten, wenn sie Unregelmäßigkeiten oder Verstöße in Bezug auf Angelegenheiten wie z. B.:


  • Öffentliches Auftragswesen.

  • Verhinderung von Geldwäsche.

  • Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte.

  • Produktsicherheit.

  • Transportsicherheit.

  • Schutz der Umwelt.

  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit.

  • Lebensmittelsicherheit

  • Öffentliche Gesundheit

  • Verbraucherschutz

  • Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre.

  • Wettbewerb

  • Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen

  • Finanzielle Interessen der Union (Ausgaben, Einnahmeerhebung und Fonds) und Unternehmensbesteuerung.

Die Richtlinie markiert einen Wandel, nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der Kultur. Eine bisher geschmähte Haltung, die des Whistleblowers, wird nun positiv gewertet. Ab dem Inkrafttreten der Richtlinie wird der "Whistleblower" bzw. Hinweisgeber nicht mehr Objekt von Repressalien oder Sanktionen sein, sondern im Gegenteil zu einem zu schützenden Akteur. Ihr Eingreifen wird als Mittel zur Kontrolle und die Gewährleistung der Einhaltung muss seitens der Unternehmen unterstützt werden.


Zielsetzung der Whistleblower-Richtlinie


Somit wird das grundlegende Ziel sein:


  • Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen.

  • Stärkung der Strafverfolgung durch die Einrichtung effektiver, vertraulicher und sicherer Whistleblowing-Kanäle und Gewährleistung eines wirksamen Schutzes von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen.

  • Vermeidung von zivilrecht-, strafrecht-, verwaltungsrecht- oder arbeitsrechtlicher Haftung der Hinweisgeber.


Sofern die Kriterien bei der Umsetzung auf nationaler Ebene nicht geändert werden, sieht die Richtlinie vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro betroffen sein werden. Auch öffentliche Einrichtungen und Behörden sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern unterliegen der neuen Anordnung.


Im Allgemeinen müssen die betroffenen Unternehmen und Organisationen folgende Maßnahmen treffen:


- Einrichtung von Kanälen für die Einreichung von internen oder externen Beschwerden, den sogenannten Ethical Channels.

- Erstellung von Protokollen, um die Verwaltung und Überwachung aller eingegangenen Beschwerden zu dokumentieren und sicherzustellen, damit sie von den Compliance-Beauftragten eingesehen und leicht bearbeitet werden können.


Die Anwendung der Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit der Implementierung von Criminal Compliance Systemen in Unternehmen. Die sogenannte Criminal Compliance sieht bereits die Anwendung von Protokollen für die Entgegennahme von Beschwerden und deren Verwaltung vor, und zwar in einer Weise, die dem Hinweisgeber Sicherheit bietet, und unter dem Gesichtspunkt der Erzielung einer strikten Einhaltung der Gesetzgebung, die eine mögliche strafrechtliche Haftung für Unternehmen vermeiden kann.


Der nächste Schritt ist also die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, um die Einzelheiten der Verpflichtungen einzusehen. In der Zwischenzeit wäre es aber auf jeden Fall empfehlenswert, Ausdrücke wie "halt deine Klappe" aus unserem Repertoire zu streichen.


Kontaktieren Sie uns wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro hat. Unsere Beratungsabteilung hilft Ihnen gerne weiter.




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