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Gleichstellungsplan (PDI) - KMUs sind ab jetzt gleichberechtigt mit Großunternehmen

Endlich ist es soweit! Kleine und mittlere Unternehmen werden den großen und MACRO-Unternehmen gleichgestellt. Ab jetzt und im Jahr 2022 sind UNTERNEHMEN MIT 50 MITARBEITERN verpflichtet, für Ihren Betrieb einen EQUALITY PLAN zu entwickeln.


Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Königlichen Dekret 6/2019, über das wir bereits in unserer vorangehenden Veröffentlichung berichtet haben: Genehmigung des königlichen Gesetzesdekret zur Gleichstellung in der Beschäftigung.


Hier kommen einige Tipps, damit Sie diese Herausforderung annehmen können, ohne Ihr Endergebnis aus den Augen zu verlieren...


Tipps für die Entwicklung eines Gleichstellungsplans


  1. Der Gleichstellungsplan besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die nach der Durchführung einer Situationsdiagnose beschlossen wurden und darauf abzielen, die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern im Unternehmen zu erreichen und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen.

  2. Unternehmen, die derzeit verpflichtet sind, es umzusetzen: Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern. Oder Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen, KMU, bezeichnet werden und einen Umsatz von rund 10 Millionen Euro haben.

  3. Die Vorteile der Durchführung: Die Erfüllung des Gesetzes, um Sanktionen zu VERMEIDEN. Der Erwerb der AUSZEICHNUNG der Gleichheit. Ein Start, in die Corporate Social Responsibility Ihres Unternehmens zu wandeln. Erzielen Sie mit Ihrem Team einen Konsens über die EMOTIONALEN GEHÄLTER.


Phasen zur Durchführung des Gleichstellungsplans


1 - Gleichstellungskommission


Die Gleichstellungskommission sollte von Mitarbeitern mit Entscheidungsbefugnis innerhalb des Unternehmens bestehen. Zu ihren Kompetenzen gehört die Ausarbeitung, Entwicklung und Weiterverfolgung des Gleichstellungsplans.


2 - Diagnose


Die Diagnose besteht aus der quantitativen und qualitativen Untersuchung der Unternehmenssituation durch die umfassende Sammlung von Daten über das Personal und die Personal- und Beschäftigungspolitik des Unternehmens, sowie der anschließenden Analyse und Veröffentlichung dieser Daten.


3 - Gehaltsprüfung


Es handelt sich um die Information, die sich auf das Gehalt der Mitarbeiter eines Unternehmens bezieht. Ziel ist es, Lohnunterschiede zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um eventuelle Unterschiede zu vermeiden.


4 - Ausführung


Es werden Vorschläge und Maßnahmen ausgearbeitet, die das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Beschäftigten und das Managementteam als ihre eigenen betrachten, damit das Unternehmen die Chancengleichheit aufgrund des Geschlechts einfließen lässt.


5 - Kontrolle, Nachverfolgung und Erfolg des Gleichstellungsplans.


Schließlich muss überprüft werden, ob die geplanten Aktionen innerhalb des Zeitplans durchgeführt wurden, ob die Infrastruktur angemessen ist, oder ob sie sich an das festgelegte Budget anpasst. Auch der Grad der Zufriedenheit der Zielpersonen, neben anderen Fragen, ist wichtig. Unser Motto lautet: Ein Gleichstellungsplan oder ein anderes Unternehmensprotokoll, das in einer juristischen Schublade liegt und den Teams nichts bringt, ist vergeudete Zeit.


Mit diesem POST laden wir Sie dazu ein, 2 Aktionen zu starten:


  1. Laden Sie auf unserer Website www.carrilloasesores.com das kostenlose EBOOK herunter, das wir für Sie vorbereitet haben, damit Sie Ihren Gleichstellungsplan selbst durchführen können.

  2. Für den Fall dass Sie dennoch unsicher sind, oder keine Zeit dafür haben, können Sie sich an unser CONSULTING-Team wenden. Wir unterstützen Sie, wir stehen an Ihrer Seite, wir begleiten Sie in dieser Phase der Business OPPORTUNITIES .


Schreiben Sie uns ganz einfach an info@carrilloasesores.com mit dem BETREFF < Gleichstellungsplan > den Rest erledigen wir.


Und wenn Sie von all diesen Möglichkeiten nicht überzeugt sind, dann können Sie uns jederzeit gerne unter TLF +34 968 24 22 58 erreichen. Wir freuen uns jetzt schon darauf, Sie persönlich betreuen zu dürfen.




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