Alle Betriebe mit mehr als 50 Angestellten sollten bereits über einen genehmigten Gleichstellungsplan verfügen. Je nach Anzahl der Beschäftigten sollte dies in folgenden Zeiträumen stattfinden.
Ab dem 7. März 2020: Unternehmen mit 151 bis 250 Beschäftigten.
Ab dem 7. März 2021 Unternehmen mit 101 bis 150 Beschäftigten.
Ab dem 7. März 2022 alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Diesen letzten Punkt haben wir bereits in unserem Beitrag Gleichstellungsplan (GSP) – KMU schließen zu den Großunternehmen auf.
Gemäß Artikel 45 des Organgesetzes 3/2007 vom 22. März sind Unternehmen verpflichtet, die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zu diesem Zweck müssen sie Maßnahmen ergreifen, um jede Art von Diskriminierung zwischen Frauen und Männern am Arbeitsplatz zu vermeiden. Diese Maßnahmen müssen mit den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer ausgehandelt und gegebenenfalls vereinbart werden, und zwar in der durch die Arbeitsgesetzgebung festgelegten Weise.
Eine dieser Maßnahmen ist die Ausarbeitung des bereits erwähnten Gleichstellungsplans, aber
Was ist ein Gleichstellungsplan für Unternehmen?
Ein Gleichstellungsplan ist eine geordnete Zusammenstellung von bewertbaren Maßnahmen, die darauf abzielen, die Hindernisse zu beseitigen, die die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Unternehmen verhindern oder vermeiden.
Wie ist ein Gleichstellungsplan strukturiert?
Ein Gleichstellungsplan wird nach einer vorangehenden Diagnose strukturiert, mit den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer verhandelt und im Verhandlungsausschuss des Gleichstellungsplans ausgearbeitet.
Gleichstellungspläne müssen:
Die zu erreichenden Objektive festlegen.
Strategien und Praktiken, die zur Erreichung dieser Ziele eingesetzt werden sollen, fixieren.
Dazu gehört auch die Einrichtung wirksamer Systeme zur Überwachung und Bewertung der festgelegten Ziele und Maßnahmen.
Welche Rechtsvorschriften gelten für die Erstellung von Gleichstellungsplänen?
Organisches Gesetz 3/2007 vom 22. März zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Königlicher Gesetzeserlass 2/2015 vom 23. Oktober zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Arbeiterstatutsgesetzes.
Königliches Gesetzesdekret 6/2019 vom 1. März über dringende Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Beschäftigung und Beruf.
Königlicher Erlass 901/2020 vom 13. Oktober, der die Gleichstellungspläne und ihre Eintragung regelt und den königlichen Erlass 713/2010 vom 28. Mai über die Eintragung und Hinterlegung von Tarifverträgen und kollektiven Arbeitsverträgen abändert.
Königlicher Erlass 902/2020 vom 13. Oktober über gleiches Entgelt für Frauen und Männer.
Königlicher Erlass 713/2010 vom 28. Mai über die Registrierung und Hinterlegung von Vereinbarungen, Tarifverträgen und Gleichstellungsplänen.
Wie findet man die Anzahl der Arbeitnehmer heraus, um festzulegen, ob die Verpflichtung besteht, einen Gleichstellungsplan zu erstellen?
Wie bereits zu Beginn dieses Beitrags erwähnt, sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bereits verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie man den zahlenmäßigen Bedarf an Arbeitskräften berechnet, um Fehler zu vermeiden? Zu diesem Zweck müssen die Unternehmen am 30. Juni und am 31. Dezember eines jeden Jahres die Zahl der Beschäftigten in ihrem Unternehmen ermitteln.
Dazu muss das Unternehmen als Bezugseinheit und alle seine Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage der gesamten Belegschaft des Unternehmens, unabhängig von der Art des Vertrags. Dazu zählt auch Personal mit unbefristeten oder befristeten Verträgen, aber auch Bereitschaftsverträge. Arbeiter mit Teilzeitverträgen werden ebenfalls hinzugerechnet, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden.
Außerdem müssen natürlich die Personen mit befristeten Arbeitsverträgen in allen Modalitäten hinzugerechnet werden, die in den letzten sechs Monaten im Unternehmen in Kraft traten, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Berechnung bereits gekündigt waren.
Was geschieht, wenn die Zahl der Beschäftigten eine Größenordnung erreicht, die den Gleichstellungsplan zur Pflicht macht?
Sobald die Zahl der Beschäftigten diese Grenze überschreitet, entsteht die Verpflichtung, den Gleichstellungsplan auszuhandeln, zu erstellen und umzusetzen. Das Verfahren beginnt dann mit der Konstituierung des Verhandlungsausschusses für den Gleichstellungsplan und der Diagnose.
Wie wird ein Gleichstellungsplan für ein Unternehmen im Zeitraum 2021-2022 erstellt?
Die Schritte zur Erstellung eines Gleichstellungsplans für Ihr Unternehmen sind wie folgt:
Verfassung der Kommission.
Durchführung einer Diagnose der Situation.
Ausarbeitung und Genehmigung des Plans.
Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Registrierung des Gleichstellungsplans.
Welche Folgen hat es, wenn man die Pflicht, einen Gleichstellungsplan zu erstellen, nicht berücksichtigt?
Die Missachtung dieser Verpflichtung wird als schweres Vergehen betrachtet. Dies ist ein Verstoß gegen die Verpflichtungen in Bezug auf Gleichstellungspläne und -maßnahmen, die im Organgesetz 3/2007 vom 22. März zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, im Arbeitnehmerstatut oder im geltenden Tarifvertrag festgelegt sind.
Die Nichteinhaltung dieses Gesetzes kann sogar als einen sehr schweren Verstoß betrachtet werden. Dies ist der Fall, wenn die Verpflichtung eines solchen Plans mit den Bestimmungen von Artikel 46 Absatz 2 des genannten Gesetzes übereinstimmt. Wie in Artikel 40 des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung (LISOS) angegeben, kann die Höhe der Sanktion je nach Fall zwischen 626 € und 187.515 € liegen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei einem als sehr schwer eingestuften Verstoß das Unternehmen automatisch die Beihilfen, Prämien und Vorteile aus den Beschäftigungsprogrammen verliert und der Zugang zu diesen Programmen für sechs Monate ausgesetzt wird.
Unser Team bei Carrillo Asesores betreut Sie gerne bei der Durchführung Ihres Gleichstellungsplans. Auch bei der Ausarbeitung des Gehaltsverzeichnisses für Ihren Betrieb, das durch RD. 902/2020 vom 13. Oktober vorgeschrieben ist, stehen wir jederzeit zur Verfügung.
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